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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Templass, Inhaber Ali Rayan, Maxim-Gorki-Straße 8b, 17491 Greifswald (nachfolgend „Hanetics“, „wir“ oder „Auftragnehmer“), und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“ oder „Kunde“) über Leistungen im Bereich Webentwicklung, Webdesign, E-Commerce, Hosting, verwalteter E-Mail-Infrastruktur, Wartung, Support und damit verbundener Dienstleistungen.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen.

Soweit der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen richten sich die Verträge vorrangig an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

2. Vertragspartner und Kontakt

Vertragspartner ist:

Templass (Hanetics)

Inhaber: Ali Rayan

Maxim-Gorki-Straße 8b

17491 Greifswald

Deutschland

Telefon: +49 (0) 1521 667 0952

E-Mail: hey@hanetics.com

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE462682632

3. Vertragsschluss und Angebote

3.1 Angebote

Unsere Angebote, Leistungsbeschreibungen auf der Website hanetics.com sowie Projektunterlagen sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

3.2 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, ein schriftliches Angebot mit Annahmeerklärung des Auftraggebers oder durch Beginn der Leistungserbringung nach ausdrücklicher Auftragserteilung zustande.

Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.

3.3 Projektunterlagen

Der konkrete Leistungsumfang, Zeitplan, Vergütung, Mitwirkungspflichten und technische Rahmenbedingungen ergeben sich aus Angebot, Auftragsbestätigung, Leistungsbeschreibung oder individuell vereinbartem Projektvertrag. Bei Widersprüchen gehen individuelle Vereinbarungen diesen AGB vor.

4. Leistungsgegenstand

Hanetics erbringt insbesondere folgende Leistungen, soweit diese im Einzelfall vereinbart wurden:

4.1 Webentwicklung und Design

Planung, Konzeption, Design und technische Umsetzung von Websites, Webanwendungen, Landingpages, Unternehmensauftritten, Content-Strukturen, barrierefreien Interfaces sowie individuellen digitalen Lösungen auf Basis moderner Technologien wie Next.js, React, TypeScript, Node.js, WordPress, Patchbox und vergleichbarer Systeme.

4.2 E-Commerce

Entwicklung, Relaunch und technische Betreuung von Online-Shops, einschließlich Produktverwaltung, Checkout-Flows, Zahlungs- und Versandintegrationen sowie Performance-Optimierung.

4.3 API-Integrationen und Automatisierung

Anbindung von Websites und Anwendungen an externe Systeme, insbesondere CRM-, Buchhaltungs-, Buchungs- und Branchenlösungen, einschließlich REST-, GraphQL-Schnittstellen, Webhooks und automatisierter Datenimporte.

4.4 SEO, Performance und technische Optimierung

Technische Suchmaschinenoptimierung, Core-Web-Vitals-Optimierung, Strukturierung von Meta-Daten, Sitemaps, Schema Markup sowie laufende SEO-Betreuung und Monitoring, soweit vereinbart.

4.5 Hosting und Infrastruktur

Bereitstellung und Betrieb von Hosting-Infrastruktur in Deutschland, einschließlich Server-Ressourcen, SSL/TLS-Verschlüsselung, Backups, Monitoring, DDoS-Schutz über die Templass-Infrastruktur sowie DSGVO-orientierter technischer Umsetzung, soweit vereinbart.

4.6 Verwaltete E-Mail-Infrastruktur

Einrichtung, Konfiguration und Betrieb von geschäftlichen E-Mail-Postfächern und zugehöriger technischer Sicherheitseinstellungen, soweit vereinbart.

4.7 Wartung, Support und Weiterentwicklung

Laufende technische Betreuung, Fehlerbehebung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen, Content-Pflege und vereinbarungsgemäße Weiterentwicklung bestehender Projekte.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Freigaben, Bilder, Texte, Logos, Markenrechte, Domain-Daten, Hosting-Zugänge und sonstigen Unterlagen rechtzeitig und vollständig bereit.

Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Materialien frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung im Rahmen des Projekts rechtlich zulässig ist.

Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwände, die hierdurch entstehen, können gesondert berechnet werden, sofern der Auftraggeber den Verzug zu vertreten hat.

Der Auftraggeber benennt eine erreichbare Ansprechperson für Rückfragen, Freigaben und Entscheidungen.

6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils vereinbarten Angebot. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Leistungen nach Aufwand oder als Festpreis abgerechnet.

Nicht im Angebot ausdrücklich enthaltene Zusatzleistungen, Change Requests, nachträgliche Funktionserweiterungen oder Mehraufwände werden nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet.

6.2 Zahlungsmodalitäten

Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Bei umfangreicheren Projekten können Teilzahlungen, Anzahlungen oder Meilensteinzahlungen vereinbart werden.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen sowie Mahn- und Bearbeitungskosten geltend zu machen, soweit diese erforderlich und angemessen sind.

6.3 Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

7. Termine und Fristen

Vereinbarte Liefer- und Projekttermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.

Termine verlängern sich angemessen, wenn Hanetics auf Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers angewiesen ist und diese nicht rechtzeitig erbracht werden, bei höherer Gewalt oder wenn sich der Leistungsumfang nach Vertragsschluss ändert.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, sofern sie für den Auftraggeber zumutbar sind.

8. Abnahme

Soweit ein Werk oder eine klar abgrenzbare Projektleistung geschuldet ist, erfolgt die Abnahme nach Bereitstellung zur vereinbarten Prüfung durch den Auftraggeber.

Der Auftraggeber prüft die Leistung unverzüglich und erklärt die Abnahme oder benennt konkrete, wesentliche Mängel innerhalb einer angemessenen Frist, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Wird die Leistung produktiv genutzt, öffentlich geschaltet oder in betriebliche Prozesse übernommen, gilt dies als Abnahme, sofern keine wesentlichen Mängel unverzüglich geltend gemacht werden.

Geringfügige Abweichungen von der Leistungsbeschreibung, die die Nutzbarkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

9. Nutzungsrechte und Urheberrecht

9.1 Rechte an Arbeitsergebnissen

Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Entwürfe, Konzepte, Designs, Quellcodes, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht. Ein Nutzungsrecht geht erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen für den vertraglich vorgesehenen Zweck.

9.2 Vorbehalt bei offenen Forderungen

Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen aus dem jeweiligen Projekt bleiben sämtliche Nutzungsrechte bei Hanetics vorbehalten.

9.3 Drittmaterial und Open Source

Soweit zur Leistungserbringung Open-Source-Komponenten, Frameworks, Plugins, Schriftarten, Stock-Materialien oder Drittanbieter-Dienste eingesetzt werden, gelten für diese die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen der Rechteinhaber. Hanetics weist den Auftraggeber auf wesentliche Lizenzbeschränkungen hin, soweit diese für die Nutzung relevant sind.

9.4 Referenznennung

Hanetics ist berechtigt, das abgeschlossene Projekt als Referenz zu nennen und in Portfolio, Website und Präsentationen zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

10. Hosting, Verfügbarkeit und Backups

10.1 Leistungsumfang Hosting

Im Rahmen von Hosting-Verträgen stellen wir die vereinbarte Server- und Infrastrukturleistung bereit. Der konkrete Leistungsumfang, Speicherplatz, Traffic, Backup-Intervalle, Support-Level und Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

10.2 Verfügbarkeit

Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit der bereitgestellten Systeme. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit kann technisch nicht garantiert werden. Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, Störungen bei Drittanbietern, höhere Gewalt oder Angriffe auf die Infrastruktur können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

10.3 Backups

Sofern vereinbart, erstellen wir regelmäßige Backups. Der Auftraggeber bleibt jedoch für eigene wichtige Daten und Inhalte verantwortlich und sollte zusätzliche eigene Sicherungen vornehmen, soweit dies für sein Geschäft erforderlich ist.

10.4 DDoS-Schutz

Soweit DDoS-Schutz über die Templass-Infrastruktur bereitgestellt wird, dient dieser dem Schutz der Systeme vor Angriffen. Ein absoluter Schutz vor allen Formen von Angriffen oder Ausfällen kann nicht zugesichert werden.

10.5 Pflichten des Auftraggebers bei Hosting

Der Auftraggeber darf die bereitgestellte Infrastruktur nur im Rahmen der vereinbarten Leistungen und geltenden Gesetze nutzen. Unzulässige Inhalte, rechtswidrige Nutzung, Spam-Versand, Malware-Verbreitung oder Handlungen, die die Sicherheit der Infrastruktur gefährden, sind untersagt. Hanetics ist bei schwerwiegenden Verstößen berechtigt, Leistungen vorübergehend zu sperren oder den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

11. Gewährleistung

Für Mängel der Leistung gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist.

Der Auftraggeber hat erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängeln sind wir zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Diese kann durch Nachbesserung oder Ersatzleistung erfolgen.

Bei Dienstleistungen ohne werkvertraglichen Charakter bezieht sich die Gewährleistung auf die vertragsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistung.

Für Mängel, die auf Änderungen durch den Auftraggeber, Dritte, unsachgemäße Nutzung, fehlende Mitwirkung oder nachträglich eingebundene Fremdkomponenten zurückzuführen sind, besteht kein Gewährleistungsanspruch gegen Hanetics.

12. Haftung

Hanetics haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt insbesondere für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste und Folgeschäden, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

Für Datenverluste haften wir nur, wenn der Auftraggeber angemessene Datensicherungen vorgenommen hat und eine Wiederherstellung auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.

Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter.

13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

Hanetics verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der geltenden Datenschutzgesetzgebung, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.

Soweit Hanetics im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien auf Anforderung einen Vertrag über Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.

Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, auf seiner Website, in Online-Shops, Formularen und Kommunikationsprozessen die erforderlichen datenschutzrechtlichen Informationen bereitzustellen und rechtmäßige Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sicherzustellen.

14. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden, nicht an Dritte weiterzugeben und nur für die Vertragsdurchführung zu verwenden.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Verpflichtung öffentlich werden, sowie für Offenlegungen, die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnungen erforderlich sind.

15. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Streik, Pandemien, behördliche Anordnungen, Ausfälle von Netz- oder Energieversorgern sowie schwerwiegende Störungen bei Drittanbietern, entbinden die betroffene Partei für die Dauer der Störung und ihrer unmittelbaren Auswirkungen von der Leistungspflicht.

Dauert die Beeinträchtigung länger als acht Wochen an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

16. Laufzeit und Kündigung

16.1 Projekte und Einzelaufträge

Projektverträge und Einzelaufträge enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung und Bezahlung der Vergütung, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

16.2 Laufende Verträge

Bei laufenden Hosting-, Wartungs-, Support- oder E-Mail-Verträgen gelten die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit und Kündigungsfristen. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit einen Monat.

16.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei erheblichen Zahlungsverzögerungen, schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder rechtswidriger Nutzung der bereitgestellten Infrastruktur.

16.4 Folgen der Beendigung

Nach Vertragsende stellen wir dem Auftraggeber auf Anforderung die ihm gehörenden Daten und Zugänge in einem üblichen Format zur Verfügung, sofern alle offenen Forderungen beglichen sind. Eine darüber hinausgehende Herausgabe, Migration oder Weiterbetrieb kann gesondert vergütet werden.

17. Widerrufsrecht für Verbraucher

Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist und ein Fernabsatzvertrag vorliegt, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zu, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift. Bei Dienstleistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, kann das Widerrufsrecht erlöschen, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt wurde.

Eine gesonderte Widerrufsbelehrung wird im Einzelfall bereitgestellt, sofern sie gesetzlich erforderlich ist.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Greifswald, sofern zwingende gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen.

18.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

18.4 Stand

Stand: Juli 2026